Was sind die Voraussetzungen für den Juleica-Antrag?

Ehrenamtliche Mitarbeiter*innen, die für unsere Kirche tätig sind, können bei der juleica-Zentralstelle, unter https://www.juleica.de/antrag-und-infos/onlineantrag/infosjugendleiter/ die Juleica beantragen,

  • wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind (an einigen Kursen kann z. T. schon ab 15 Jahren teilgenommen werden, der Antrag auf die Juleica wird jedoch erst mit 16 Jahren gestellt)
  • die Teilnahme an einer den Richtlinien Ihres Bundeslandes entsprechenden Ausbildung nachweisen können.
  • Über eine gültigen Erste-Hilfe-Bescheinigung nach den Richtlinien Ihres Bundeslandes verfügen

Was bezahlt meine Kirche?

Voraussetzungen für die finanzielle Förderung durch die Kirche 

  • Mitgliedschaft in der Neuapostolische Kirche Nord- und Ostdeutschland 
  • Dauerhaftes Engagement in der Jugendarbeit auf Gemeinde- oder Bezirksebene. Hier geht es zum Bestätigungsformular: Klick! – Bitte je nach Aufgabe durch Gemeinde-, Bezirksleitung oder Jugendbeauftragte der entsprechenden Ebene unterschreiben lassen)
  • Teilnahme an einer Juleica-Schulung im Bundesland, in dem der eigene Wohnort liegt
  • Auslage des Eigenanteils für die Ausbildung seitens des Teilnehmers.

Wer stellt die Juleica aus?

Du erhältst die Juleica über die Website der Juleica-Zentralstellenkonferenz, die Bestätigung Deines Engagements an die ausstellende Stelle erfolgt intern durch die Kirchenverwaltung NAK Nordost. Auskunft zum Verfahren, den lokalen Kursanbietern und dem konkreten Verfahrensablauf erteilt Anja Krampe: a.krampe@nak-nordost.de