Regelungen zur juleica in Brandenburg
Hier siehst Du die wichtigsten Informationen für den Erwerb der juleica in Brandenburg. Für weitere Informationen recherciere bitte auf juleica.de
- Rechtliche Regelung zur Juleica in Brandenburg: Richtlinie für die Ausstellung der bundeseinheitlichen Card für Jugendleiterinnen und Jugendleiter im Land Brandenburg: https://www.juleica.de/antrag-und-infos/bundeslaender/brandenburg/landesregelung/
- Die Regelungen zum Sonderurlaub: § 22 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe (AGKJHG): https://bravors.brandenburg.de/gesetze/agkjhg#22
- Dieser gilt für:
- Besuch von Aus- und Fortbildungs-veranstaltungen der Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe
- Mitarbeit an anderen mehrtägigen Veranstaltungen der Jugendverbände,
- Mitarbeit in Kinder- und Jugenderholung, außerschulischer Jugendbildung oder internationaler oder interkultureller Jugendarbeit,
- Erstattung des Verdienstausfalls ist auf Landesebene nicht vorgesehen
- Voraussetzung für Juleica-Antrag:
- Mindestalter 16 Jahre
- Dauerhaftes (nicht nur kurzfristiges), ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit
- Juleica-Schulung nicht älter als ein Jahr.
- Nachweis der Ersten-Hilfe-Ausbildung nicht älter als zwei Jahre oder Nachweis über eine vergleichbare medizinische oder sonstige Ausbildung, deren zeitlicher Umfang und fachliche Inhalte über den Erste-Hilfe-Kurs hinausgehen (z.B. Rettungsassistenten, Pflegedienst etc.)
