Regelungen zur juleica in Sachsen-Anhalt
Hier siehst Du die wichtigsten Informationen für den Erwerb der juleica in Brandenburg. Für weitere Informationen recherciere bitte auf juleica.de
Die Rechtliche Regelung zur Juleica ist in den Grundsätzen zur Juleica in Sachsen-Anhalt zusammengefasst: https://www.juleica.de/antrag-und-infos/bundeslaender/sachsen-anhalt/landesregelung/
- Sonderurlaub kann für bis zu 12 Tage, verteilt auf maximal 3 Veranstaltungen durch die durchführenden anerkannten Organisationen beim Arbeitgeber beantragt werden
- Dieser gilt für:
- für die Tätigkeit in Zeltlagern, Jugendherbergen und Begegnungsstätten, in denen Jugendliche sich vorübergehend zur Erholung und Ferienfreizeitgestaltung aufhalten sowie bei Jugendwanderungen und Jugendbegegnungen,
- zum Besuch von Tagungen der öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe,
- bei Teilnahme an internationalen Jugendbegegnungsmaßnahmen.
- Der Sonderurlaub ist im Gesetz zur Freistellung ehrenamtlich in der Jugendarbeit tätiger Personen geregelt: https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-JArbFreistGSTpP1
- Erstattung des Verdienstausfalls ist auf Landesebene beträgt:
- 18 EUR/Tag
- Der Arbeitgeber hat volle Beiträge zur gesetzlichen Versicherung zu leisten
- Für den Juleica-Antrag:
- Mindestalter 16 Jahre
- Dauerhaftes (nicht nur kurzfristiges), ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit
- Komplette Juleica-Schulung
- Nachweis der Ersten-Hilfe-Ausbildung nicht älter als drei Jahre
